Gesundheit, Hygiene, Infektionsschutzgesetz

Die gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln sind gerade in einer Schule, wo viele Kinder und Erwachsene täglich aufeinandertreffen, von allen zu beachten. Das Infektionsschutzgesetz (Bundesgesetz seit 2000) regelt den Umgang mit gefährlichen und übertragbaren Krankheiten und ist  dringend zu beachten.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Erreger oder meldepflichtigen Erkrankungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung unverzüglich dem Schulbüro mitzuteilen:

Der § 6 des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet die meldepflichtigen Infektionskrankheiten und der § 7 die Erreger, die meldepflichtig sind. Gleichzeitig weisen wir auf den § 34 des IfSG hin, der sich mit Aufenthaltsverboten in Gemeinschaftseinrichtungen für Erkrankte beschäftigt. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören auch Schule und Kindergarten. Gemäß § 34 Abs. 5 des IfSG sind Eltern bzw. Sorgeberechtigte verpflichtet, Krankheiten der Kinder zu melden, bei denen es sich um übertragbare Infektionen handelt wie z. B. Masern, Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose oder andere ansteckende Krankheiten. Zu den Infektionen, die übertragbar sind, gehören auch Mumps, Scharlach, Keuchhusten, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Windpocken, Hepatitis A, Ruhr (bakterielle) und Kopflausbefall. Die Verantwortlichen der Schule bzw. des Kindergartens ergreifen die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Dazu gehört, die entsprechende Information an das zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben.

Passend zur Jahreszeit hat die für Gesundheit zuständige Sozialbehörde das Merkblatt zum Umgang mit Infekten  im Oktober 2024 aktualisiert. Den Inhalt des Merkblattes finden Sie unter www.hamburg.de/go/infekte. Da es immer mal wieder zu einer Aktualisierung kommt, können Sie von hier aus bequem der oberen Verlinkung im Text folgen.

Umgang mit Atemwegserkrankungen in Schulen 2024-09-10 Merkblatt ARE 2024_2025

Tragen einer Maske
Das Tragen einer Maske ist eine individuelle Entscheidung jedes einzelnen, der wir mit Respekt begegnen und die von niemandem verhindert oder erzwungen werden darf. Das gilt nicht nur für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Schulbeschäftigten, sondern auch für alle anderen Personen, die die Schule betreten.

Eine Schule für Ganztag, Klima und Inklusion