Gesundheit, Hygiene, Infektionsschutzgesetz

Mit Auslaufen der Hamburgischen Eindämmungsverordnung Ende Januar entfällt in der Freien und Hansestadt Hamburg zum 01.02.2023 die Maskenpflicht im ÖPNV ebenso wie die Isolationspflicht für Infizierte. Auch der Muster-Corona-Hygieneplan wird zum 01.02.2023 aufgehoben. Das Infektionsschutzgesetz ist dringend zu beachten.

Die gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln bleiben in Schule natürlich immer erhalten und von allen zu beachten.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Erreger oder meldepflichtigen Erkrankungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung unverzüglich dem Schulbüro mitzuteilen:

Der § 6 des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet die meldepflichtigen Infektionskrankheiten und der § 7 die Erreger, die meldepflichtig sind. Gleichzeitig weisen wir auf den § 34 des IfSG hin, der sich mit Aufenthaltsverboten in Gemeinschaftseinrichtungen für Erkrankte beschäftigt. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören auch Schule und Kindergarten. Gemäß § 34 Abs. 5 des IfSG sind Eltern bzw. Sorgeberechtigte verpflichtet, Krankheiten der Kinder zu melden, bei denen es sich um übertragbare Infektionen handelt wie z. B. Masern, Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose oder andere ansteckende Krankheiten. Zu den Infektionen, die übertragbar sind, gehören auch Mumps, Scharlach, Keuchhusten, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Windpocken, Hepatitis A, Ruhr (bakterielle) und Kopflausbefall. Die Verantwortlichen der Schule bzw. des Kindergartens ergreifen die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Dazu gehört, die entsprechende Information an das zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben.

Tragen einer Maske
Das Tragen einer Maske ist eine individuelle Entscheidung jedes einzelnen, der wir mit Respekt begegnen und die von niemandem verhindert oder erzwungen werden darf. Das gilt nicht nur für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Schulbeschäftigten, sondern auch für alle anderen Personen, die die Schule betreten.

Eine Schule für Ganztag, Klima und Inklusion